„Die Bedingungen des Unternehmens verlangten für eine wirksame Kündigung eine schriftliche Erklärung. Die elektronische Form war ausgeschlossen, ein Telefax hingegen möglich. Dieses Wirrwarr verunsicherte Verbraucher, da vielen Nutzern unklar war, auf welchem Wege sie ihren Vertrag kündigen können. Kündigungen per E-Mail lehnte das Unternehmen stets mit Verweis auf die Kündigungsklausel ab – und das, obwohl der Vertrag im Internet geschlossen wird.“ (n-tv)
„Das Urteil könnte weit über Partnerbörsen hinaus bedeutsam werden. Auch zahlreiche andere Unternehmen versuchen noch immer, die Hürden für eine Kündigung möglichst hoch zu setzen. Während für den Vertragsschluss ein Klick genügt, wird zum Beispiel oft Schriftform oder zumindest ein Fax verlangt.“