Mini-Golf, Stammtisch

Mittwochs-Stammtisch in der Alten Börse

Am Mittwoch, den 08. Juli 2020 treffen wir uns um 19:00 Uhr zum Mittwochs-Stammtisch im Biergarten der Alten Börse (Jöllenbecker Str. 32, 33615 Bielefeld). 

Anmeldung bitte bis spätestens 07. Juli über unser Anmeldeformular: Anmeldeformular (Anmerkungen hierzu weiter unten)

Doppelkopf

Der nächste Doppelkopf-Termin unter Anwesenden ist am 07.07.2020 und startet um 19:00 Uhr. Wir treffen uns im privaten Umfeld.

Der nächste virtuelle Termin ist am 14.07.2020 um 20:30 Uhr (DOPPELKOPF-PALAST).

Detail-Information erhaltet Ihr wie immer über die DoKo-Mailinglisten.

MiniGolf am 12. Juli 2020 in Brackwede

MiniGolf am Sonntag, den 12. Juli 2020 in Brackwede um 12:00 Uhr - Kollostraße, 33647 Bielefeld:

Am Sonntag, den 12 Juli treffen wir uns zum MiniGolf in Brackwede. Es besteht auch die Möglichkeit eines kleinen Spaziergangs.

Die Anlage ist sehr schön im Wald gelegen und man kann dort neben MiniGolf laut Aussage einiger Kenner im Schatten sitzen und einige Leckereien genießen (Eis, Kaffee, etc.)

Anmeldungen bitte bis spätestens 11. Juli über unser Anmeldeformular: Anmeldeformular (Anmerkungen hierzu weiter unten)

Vorankündigung: Grillen in Halle

Am 25. Juli treffen wir uns zum Grillen in Halle. Details folgen. Kosten werden auf die Teilnehmer umgelegt.

Maximale Teilnehmerzahl: 10 Personen

Anmeldungen bitte über unser Anmeldeformular: Anmeldeformular (Anmerkungen hierzu weiter unten)

Anmeldungen über unser Anmeldeformular

Anmeldungen über unser Anmeldeformular ...

  1. werden auf einem Server in Deutschland gespeichert;
  2. werden in einer nur für diesen Zwecke eingerichteten separaten Datenbank abgelegt;
  3. werden nach 4 Wochen gelöscht. 

Rechtsgrundlage ist die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)" in der ab dem 20. Juni 2020 gültigen Fassung. In Paragraph 2a Absatz 1 wird dabei spezifiziert, dass die "einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift sichergestellt" ist, "wenn die den Begegnungsraum eröffnende Person alle anwesenden Personen mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt." Zudem gelten CoronaSchVO Paragraph 2a Absatz 3 und Absatz 4  sowie Art. 6 Absatz 1 S. 1 lit. c, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung.

Haftungsausschluss

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner Skip to content